Now Reading
EU-Ökodesign-Verordnung: Was hat es damit auf sich?

EU-Ökodesign-Verordnung: Was hat es damit auf sich?

EU Ökodesign Verordnung

Am 05. Dezember 2023 haben der EU-Rat und das EU-Parlament eine vorläufige Einigung über die neue EU-Ökodesign-Verordnung erzielt. Mit dieser Verordnung soll der Rahmen für nachhaltigere Produkte in Europa geschaffen werden. Aber was bedeutet die Verordnung konkret?

Diese Frage beantwortet dieser Artikel. Dazu sehen wir uns an, was die Verordnung ist, welche Ziele sie verfolgt, für welche Produkte sie gilt und wie der zeitliche Rahmen aussieht. 

Die EU-Ökodesign-Verordnung auf einen Blick:

  • Mit der neuen EU-Ökodesign-Verordnung wurde der regulatorische Rahmen zur Verbesserung der Nachhaltigkeit von Produkten geschaffen
  • Während die alte Richtlinie größtenteils nur für Elektrogeräte galt, gilt die neue Verordnung jetzt für nahezu alle Produktgruppen
  • Durch die neue Verordnung sollen unter anderem die Energie- und Ressourceneffizienz, Wiederverwendbarkeit, Reparaturfähigkeit, Recyclingfähigkeit und die Transparenz der Produkte verbessert werden
  • Die konkreten Anforderungen für die einzelnen Produktgruppen – beispielsweise für den Textilbereich – müssen in Zukunft noch detailliert definiert werden
  • Tatsächlich werden die Regelungen also erst in einigen Jahren in Kraft treten
  • Eine Regelung, die bereits ab 2028 gelten wird, ist das Vernichtungsverbot unverkaufter bzw. ungenutzter Textilien 
  • Das Verbot der Vernichtung gilt jedoch zunächst nur für große Unternehmen; im weiteren Verlauf folgen dann auch mittelgroße Unternehmen; kleine Unternehmen sind hingegen ausgenommen

Was ist die EU-Ökodesign-Richtlinie?

Die EU-Ökodesign-Richtlinie ist ein wichtiger Bestandteil der Umweltgesetzgebung der Europäischen Union. Sie zielt darauf ab, die Umweltverträglichkeit von Produkten während ihres gesamten Lebenszyklus zu verbessern – von der Herstellung bis zur Entsorgung. 

Die ursprüngliche Version der Ökodesign-Richtlinie geht bereits auf das Jahr 2005 zurück. Damals lag der Fokus vor allem auf der Umweltverträglichkeit von Elektrogeräten. 

Mit der neuen Ökodesign-Verordnung vom 05. Dezember 2023 wurde der Geltungsbereich jetzt deutlich ausgeweitet und gilt für fast alle Produkte, die innerhalb der Europäischen Union verkauft werden. 

Daher gilt die Verordnung jetzt beispielsweise auch für Kleidung, Möbel und viele weitere Produktgruppen. 

Was man bei der EU-Ökodesign-Verordnung beachten muss, ist, dass sie nur die Grundlage für die Erstellung spezifischer Anforderungen für verschiedene Produktgruppen ist. 

Das bedeutet, dass beispielsweise für den Textilbereich noch eigene spezifische Regelungen festgelegt werden müssen.

Was bedeuten die neuen Ökodesign-Vorschriften für den Bekleidungsbereich?

Aktuell wurden nur wenige konkrete Anforderungen für den Textilbereich  von der EU-Kommission festgelegt. Die vollständigen Anforderungen werden erst in Zukunft im Detail ausgearbeitet. 

Obwohl die Anforderungen noch nicht vollständig festgelegt wurden, findet sich in der Einigung bereits eine konkrete Vorgabe:

Vernichtungsverbot für Textilien ab 2028

So soll beispielsweise ab 2028 ein Vernichtungsverbot für nicht-verkaufte bzw. nicht-genutzte Klamotten gelten.

Das Vernichtungsverbot gilt jedoch nur für große und mittelgroße Unternehmen, wobei es für mittlere Unternehmen eine Übergangsfrist von 6 Jahren geben soll. Kleine Unternehmen sind von der Regelung gänzlich ausgeschlossen.

Als kleine Unternehmen gelten Unternehmen, die weniger als 50 Mitarbeiter haben und deren Umsatz bzw. Bilanzsumme unter 10 Mio. Euro pro Jahr beträgt. 

Mittlere Unternehmen sind Unternehmen mit bis zu 249 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz oder einer Bilanzsumme von 50 Mio. bzw. 43 Mio. Euro pro Jahr. 

UnternehmensgrößeMitarbeiterzahlund Jahresumsatz oder Bilanzsumme
Kleine UnternehmenWeniger als 50Unter 10 Mio. Euro
Mittlere UnternehmenBis zu 24950 Mio. Euro bzw. 43 Mio. Euro
Große UnternehmenMehr als 249Über 50 Mio. Euro bzw. 43 Mio. Euro
Tabelle: Eigene Darstellung Unternehmensgröße EU – Quelle für Informationen: IfM Bonn – Institut für Mittelstandsforschung Bonn

Unternehmen, deren Mitarbeiterzahl und Umsatz bzw. Bilanzsumme über diesen Werten liegen, werden als große Unternehmen bezeichnet. 

Zur Einordnung: Große Modeunternehmen wie H&M, Zalando oder auch die Otto Gruppe zählen aufgrund ihres Umsatzes und ihrer Mitarbeiterzahl zu den großen Unternehmen, so dass hier ab 2028 voraussichtlich das Vernichtungsverbot greift.

Umfangreiche Offenlegungspflichten – mit einem Haken

Im Zuge der neuen Regelungen müssen sowohl Hersteller als auch Händler eine Vielzahl an Informationen bezüglich der Nachhaltigkeit eines Produkts zur Verfügung stellen. Dies umfasst zum Beispiel folgende Aspekte:

  • Energie- und Ressourceneffizienz
  • Wiederverwendbarkeit
  • Reparaturfähigkeit
  • Recyclingfähigkeit und der 
  • CO2-Fußabdruck

Zudem soll ein digitaler Produktpass eingeführt werden, der all diese Informationen umfasst. Dieser soll dann frei zugänglich sein und übersichtlich aufzeigen, wie obige Aspekte beim jeweiligen Produkt ausgeprägt sind.

Für den Online-Handel gilt jedoch, dass die Angabe der Kontaktdaten des Herstellers und die Seriennummer ausreichen sollen, um die Anforderungen zu erfüllen. Somit müssen Verbraucher weiterhin selbst recherchieren und die Ergebnisse eigenständig einordnen, wenn sie sich über die Nachhaltigkeit der Produkte informieren möchten. 

Viel transparenter und verbraucherfreundlicher wäre es, wenn diese Aspekte verpflichtend auf den Produktdetailseiten dargestellt werden würden. Dadurch hätten Verbraucher jederzeit einen klaren Überblick über die oben genannten Aspekte und müssten sich nicht umständlich bei den Herstellern selbst informieren. 

Was sind die Ziele der EU-Ökodesign-Verordnung?

Das Ziel der EU-Ökodesign-Verordnung ist es, einen verbindlichen Rahmen für die Gestaltung ökologisch nachhaltigerer Produkte zu schaffen. Grundsätzlich sollen damit eindeutige Anforderungen für bestimmte Produktgruppen festgelegt werden können – hier handelt es sich vor allem um Mindestanforderungen, die bestimmte Produkte erfüllen müssen. 

Konkret sollen die Produkte energie- und ressourceneffizienter, aber auch hinsichtlich haltbarer, zuverlässiger, wiederverwendbarer, nachrüstbarer und reparierbarer werden. Außerdem soll die Produkte einfacher zu recycelbarer und wartbarer werden. 

Schlussendlich sollen all diese Aspekte dazu führen, dass bereits während des Designprozesses Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigt werden, damit die Produkte umweltfreundlicher werden. 

Ab wann sollen die neuen Anforderungen gelten?

Bis die neuen Anforderungen für die einzelnen Produktgruppen gelten, wird noch einige Zeit vergehen. Zunächst einmal muss die Einigung zwischen dem EU-Rat und dem Parlament noch förmlich festgesetzt werden.

Danach muss zunächst noch detailliert festgelegt werden, für welche Produktgruppen spezifische Anforderungen formuliert werden. Hier wurde jedoch bereits angekündigt, dass der Textilbereich zu den Gruppen zählen wird, die besondere Aufmerksamkeit genießen werden.

Im Anschluss werden dann die spezifischen Anforderungen für die jeweiligen Produktgruppen von der Kommission definiert und verabschiedet. Nach diesem Prozess wird es dann voraussichtlich noch eine Übergangsperiode geben, bis die Regelungen in Kraft treten werden.

Aus dieser Darstellung geht klar hervor, dass es noch Jahre dauern wird, bis die Regelungen in Kraft treten. 

Fazit: Erfüllt die EU-Verordnung-Richtlinie ihren Zweck?

Ob die EU-Ökodesign-Richtlinie ihren Zweck im Textilbereich erfüllen wird, ist derzeit noch nicht absehbar. Dies liegt vor allem daran, dass die Richtlinie nur den regulatorischen Rahmen darstellt und die genauen Anforderungen für den Modesektor noch definiert werden müssen.

Grundsätzlich ist es positiv, dass die EU erkannt hat, dass das Thema Nachhaltigkeit auch im Textilsektor einen bessere Regulierung benötigt. Die neue Ökodesign-Richtlinie ist hierbei ein guter Anfang. Die wichtigen Entscheidungen rund um die konkrete Gestaltung der Anforderungen für Textilien stehen jedoch noch aus und werden erst in der Zukunft getroffen!

© 2022 nachhaltige-kleidung.de. All Rights Reserved.

Scroll To Top
WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner